AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von PR-Immobilien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PR-Immobilien, Albert Pruin, sind Grundlage für den Geschäftsverkehr zwischen PR-Immobilien, Immobilienanbietern sowie Miet- und Kaufinteressenten und Kunden im Allgemeinen. Auch ohne eine ausdrückliche Vereinbarung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

  1.  Die Tätigkeit beziehungsweise das Angebot von PR-Immobilien erfolgt durch einen mündlich beziehungsweise schriftlich erteilten Auftrag durch den Auftraggeber. Ein Maklervertrag mit PR-Immobilien kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme von Makler-Dienstleistungen von PR-Immobilien in mündlicher (telefonisch, persönlich o.ä.) oder schriftlicher (E-Mail, Brief, Fax etc.) Form zustande, dazu zählen zum Beispiel die Bereitstellung von Exposés auf Nachfrage oder das Erteilen von objektbezogenen Auskünften.
  2.  Die von PR-Immobilien zur Immobilienvermittlung bereitgestellten Informationen entsprechen den Angaben des Auftraggebers und Auskunftsbefugten. PR-Immobilien kann gegenüber den Interessenten kein Gewähr leisten für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser zur Verfügung gestellten Informationen.
  3.  PR-Immobilien ist berechtigt, sowohl für Verkäufer und Vermieter als auch für Kauf- und Mietinteressenten tätig zu werden, sofern kein Interessenkonflikt besteht.
  4. Unsere Nachweise, Informationen wie Exposés und Vermittlungstätigkeiten sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere explizite und vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet. Kommt bei unbefugter und verschuldeter Weitergabe ein Vertrag des nachgewiesenen Objektes mit Dritten zustande, haftet der Weitergebende für Schadenersatz in Höhe des vollen Courtage-Anspruchs von PR-Immobilien.
  5. Für die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit von PR-Immobilien hat der Käufer eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5,95 % des Kaufpreises des von PR-Immobilien vermittelten Objektes inklusive 19% Mehrwertsteuer an PR-Immobilien zu entrichten. Bei Mietobjekten entspricht die Provisionshöhe 2,38 Monatsnettokaltmieten inklusive 19% Mehrwertsteuer. Der Provisionsanspruch bleibt unberührt von einer Vertragsänderung bei Vertragsabschluss (z.B. Miete statt Kauf oder umgekehrt). Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
  6. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt muss die Kontaktaufnahme des Interessenten mit dem Auftraggeber durch den Makler hergestellt werden. Bei direkten Verhandlungen muss auf den Makler Bezug genommen werden. Der Makler ist anschließend zu informieren.
  7. Bei Vertragsabschluss mit Beurkundung hat PR-Immobilien Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin sowie auf eine beglaubigte Abschrift der notariellen Kaufvertragsurkunde. Bei nicht beurkundetem Vertrag hat der Makler Anspruch auf Übersendung einer Vertragskopie.
  8. Kommt ohne Kenntnisnahme durch PR-Immobilien ein provisionspflichtiger Vertrag zustande, beginnt die Verjährungsfrist für Provisionsansprüche mit dem Ablauf des Jahres, in dem PR-Immobilien von diesem Vertragsabschluss erfahren hat. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Auftraggeber nicht vermutet hat, zahlungspflichtig zu sein.
  9. Ist dem Mieter beziehungsweise Käufer eines von PR-Immobilien vermittelten Objektes das Objekt im Vorfeld bekannt und erfolgt ein Vertragsabschluss nachweislich nicht durch die Vermittlungstätigkeit von PR-Immobilien, so ist dies unverzüglich binnen drei Tagen nach Annahme des von PR-Immobilien bereitgestellten Angebotes mitzuteilen.
  10. Die von PR-Immobilien übermittelten Kauf- oder Mietangebote sind freibleibend. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten und begründen weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber dem Makler einen Schadenersatz- und/oder Aufwendungsersatzanspruch.
  11. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung von PR-Immobilien sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten ist oder nicht rechtskräftig festgestellt wurde.
  12. PR-Immobilien behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen.
  13. Gerichtsstand für etwaige rechtliche Auseinandersetzungen im Rahmen der Tätigkeit und des Angebotes von PR-Immobilien ist Brake, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Vollkaufmann handelt.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Stand: Februar 2016

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