Fernabsatz

Fernabsatzgesetz

Widerrufsrecht und
Weitergabe von Informationen

Mit der Aktualisierung des Fernabsatzgesetzes sind wir Makler zukünftig verpflichtet, Sie als Interessenten und Kunden vor der Weitergabe von Informationen und der Übersendung eines Exposés über Ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Während das Fernabsatzgesetz sich bislang auf den Einkauf von Waren beispielsweise über Online-Shops bezogen hat, wurde es vom Gesetzgeber auf Dienstleistungen ausgeweitet, um Ihre Rechte als Verbraucher stärker zu schützen.

Durch die Übersendung von Informationen, zum Beispiel in Form eines Exposés, entsteht ein so genannter Maklervertrag.

Mit Ihrer Anfrage zu einer von uns als Makler angebotenen Immobilie bieten Sie uns diesen Maklervertrag an. Durch die Übersendung von Informationen unsererseits wie beispielsweise die genaue Anschrift wird der Maklervertrag geschlossen und von uns angenommen.

Entsprechend dem Fernabsatzgesetz gilt dabei das Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen nach Vertragsschluss. Näheres können Sie unserer Widerrufsbelehrung entnehmen. Im Rahmen unserer Tätigkeit sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht aufzuklären.

Da es sich bei der Übermittlung von Informationen um eine Dienstleistung handelt, bedeutet das für Sie, daß wir Ihnen diese Informationen erst nach dieser Widerrufsfrist von 14 Tage zusenden können.

Möchten Sie entsprechende Informationen vor Ablauf dieser Widerrufsfrist erhalten, können Sie uns ausdrücklich beauftragen, indem Sie von Ihrer Möglichkeit des Verzichts auf Ihr Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bitte nutzen Sie für konkrete Anfragen unser Kontaktformular.

Mit dem Abschluss des Maklervertrags durch Übersendung von Informationen unsererseits entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Erst mit dem notariell beglaubigten Erwerb der angebotenen Immobilie wird die vereinbarte Makler-Courtage fällig.

Das bedeutet für Sie, dass wir Sie zur Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Vorgehensweise bei jeder Anfrage auch über Ihr Widerrufsrecht informieren müssen. Ein für beide Seiten nicht unerheblicher Mehraufwand, auf den wir gern verzichten würden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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