Energieausweis

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Energieausweis

Die wichtigsten Erklärungen
für den Verkäufer und Vermieter

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, benötigen dafür einen Energieausweis und möchten wissen, wie teuer dieser wird? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir erklären Ihnen im Detail, ob Sie einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Energieausweis benötigen.

Von der Beratung bis zur Ausstellung des Energieausweises sind wir für Sie da und übernehmen die Erstellung eines bedarfsgerechten Energieausweises für Ihr Wohnhaus oder die Wohnung ohne zusätzliche Kosten im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit für Ihre Immobilie. Kostenlos für Sie als unser Kunde!

Der Energieausweis ist Pflicht für Verkäufer und Vermieter!

Grundsätzlich ist ein Energieausweis Pflicht. Eigentümer, die ihren Wohnraum selbst nutzen, verschenken oder vererben, brauchen keinen Energieausweis, ebenso wenig wie Besitzer von Baudenkmälern. In letzterem Fall ist es ratsam, sich dieses von der zuständigen Denkmalschutzbehörde bestätigen zu lassen.

Wird allerdings eine Immobilie verkauft oder vermietet, ist man seit dem 1. Mai 2014 ausnahmslos für jedes Wohngebäude verpflichtet, unaufgefordert dem Käufer oder Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis dient zur Orientierung über die Energiekosten und Energieeffizienz. Unterschiedliche Häuser werden damit vergleichbar. Dadurch kann ein Energieausweis eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf oder Mieten Ihrer Immobilie darstellen. Wenn der Gebäudeeigentümer den Energieausweis nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, gilt dies gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) als Ordnungswidrigkeit. Der Käufer oder Mieter kann bei Verstoß den Eigentümer bei der zuständigen Behörde anzeigen, die ist wiederum verpflichtet, dieser Angelegenheit nachzugehen, und hat die Möglichkeit, empfindliche Bußgelder zu verhängen von bis zu 15.000 €.

Sie sollten grundsätzlich Wert legen auf die Offenlegung der technischen Daten; der Interessent erhält damit Objektivität und Vertrauen und die Vermittlungschancen erhöhen sich erheblich.

Rechtzeitig vor Vertragsabschluss muss der Energieausweis vorgelegt werden und bei Kauf oder Miete kurzfristig als Kopie bzw. das Original ausgehändigt werden.

Welcher Energieausweis wird benötigt?

Der Energieausweis kann verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ausgestellt werden und ist für zehn Jahre gültig.

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis werden die ausgewerteten Daten über die sogenannten Energieverbrauchszahlen ermittelt. Die Grundlage für diese Berechnung ist die Heizkostenabrechnung für die zurückliegenden drei Jahre. Der Verbrauch von den aktuellen Nutzern, insbesondere durch die Personenzahl, kann erheblich vom realen Verbrauch der zukünftigen Bewohner abweichen. Entschiedener Faktor ist das Baujahr der Immobilie.

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf der Grundlage der Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik berechnet. Dabei werden alle relevanten Details, wie zum Beispiel Heizung, Fenster, Decken, Außenwände und anderer Bauteile, berücksichtigt. Diese Form ist mit erheblich mehr Aufwand verbunden, stellt dabei jedoch die objektivere obgleich teurere Variante dar.

Zusätzlich müssen seit 2014 die wichtigsten energetischen Kennwerte in der von Grün bis Rot dargestellten Skala eingebunden werden, von A+ bis H dargestellt. Wobei A+ ein Verbrauchswert von weniger als 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche jährlich beinhaltet und die schlechteste Energieeffizienzklasse H mehr als 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche. Die Effizienzklasse muss ab Mai dann auch in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden und nur noch in Ausnahmefällen darf darauf verzichtet werden. Die neun Effizienzklassen sind ähnlich aufgebaut wie die Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten. Mit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) steigen auch die Anforderungen an den Heizkessel. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen eventuell ersetzt werden. Durch die neue Energieeinsparverordnung ab Mai 2014 gekoppelt mit der alten Fassung sollten die rechtlichen Bedingungen auf jeden Fall bei einem Verkauf oder Vermietung beachtet werden.

Was kostet der Energieausweis?

Kostenlos für Sie als unser Kunde im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit! Selbstverständlich mit einer Hausbegehung durch den Energieberater und Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises.

Üblicherweise fallen Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises von 50 bis 500 € an, je nach Größe des Hauses und Umfang der Unterlagen, die dafür vorliegen oder zusätzlich angefertigt werden müssen. Der große Preisunterschied hängt von dem notwendigen Aufwand und der Ausführung als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ab sowie von einer Hausbegehung durch einen Experten. Gerade bei Empfehlungen von Modernisierungsmaßnahmen ist eine Hausbegehung sinnvoll.

Die Preise für die Ausstellung können frei festgelegt werden. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche, zum Beispiel auf Durchführung einer Modernisierung, lassen sich daraus nicht ableiten. Der Energiepass besagt aber, welche Modernisierungsmaßnahmen für eine Immobilie in Frage kommen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt höchstens zehn Jahre.

Wer darf den Energieausweis für Bestandsgebäude ausstellen?

Der Energiepass wird in der Regel erstellt von Architekten, Ingenieuren, Energieberatern – rechtlich gültig und verbindlich ausgeführt. Wir setzen dafür einen unabhängigen Energieberater ein, hier ist Expertenwissen notwendig für die Ermittlung der energetischen Kennwerte gemäß der gesetzlichen Anforderungen der sich auf die Ausstellung von Energieausweisen spezialisiert hat.

Wir empfehlen Ihnen, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen. Dieser hat eine höhere Aussagekraft und viele Kauf- und Mietinteressenten fragen direkt nach dem bedarfsbasierten Ausweis. Damit sind Sie auf Fragen nach dem Energieverbrauch optimal vorbereitet.

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